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E-Mail-Werbung
Wohl jeder der seinen beruflichen Alltag oder auch seine Freizeit im Internet verbringt, hat schon einmal in seinem E-Mail-Postfach eine Werbung für ein spezielles Produkt oder eine Dienstleistung vorgefunden.
Nur, wie kommt diese Firma darauf, das gerade dieses Produkt ein gewisses Interesse beim E-Mail-Empfänger hervorrufen könnte?
Bei der E-Mail Werbung ist im allgemeinen vorrangig zu beachten, dass diese vom jeweiligen Empfänger auch gewollt ist.
Denn in Deutschland und vielen anderen Ländern ist es seit geraumer Zeit gesetzlich vorgeschrieben, Werbemails nicht als so genannten Spam versenden zu dürfen.
Wer gegen dieses Streu-Werbeverbot verstößt, muss mittlerweile mit unangenehmen rechtlichen Konsequenzen rechnen, die teilweise hohe Geldstrafen zur Folge haben kann.
Der Erhalt von E-Mail Werbung muss also unbedingt vom jeweiligen Adressaten vorher bei der werbenden Firma, oder dem werbenden Unternehmen als solchem, per schriftlichem Einverständnis hinterlegt sein (siehe IT-Recht).
Ein äußerst beliebter Weg der werbenden Firmen in der heutigen Zeit ist es, über diverse Gewinnspiele an dieses wichtige Einverständnis zu gelangen. Der Kunde nimmt an einer Verlosung teil und wird, wenn ein Häkchen im betreffenden vorhanden ist, in den Newsletter-Verteiler aufgenommen.
Ist dies der Fall, ist es für das Unternehmen natürlich ein einfacher, bequemer und natürlich auch kostengünstiger Weg, um Werbung in großen Umfang abzusetzen und somit den eigenen Bekanntheitsgrad kontinuierlich zu steigern.
Die E-Mail Werbung lässt sich im Adminstrationsbereich der eigenen Website in automatische Verteiler legen, die diese Werbung so in einem speziell vorgegebenen Zyklus versendet.
Auch hierbei ist darauf zu achten, die potenziellen Kunden nicht mit E-Mail Werbung zu “bombardieren”, oder dergleichen.
Man sollte auch bei dieser Art der elektronischen Werbeform grundsätzlich die Regel befolgen, welche ein altes Sprichwort durchaus deutlich macht und sinngemäß wiedergibt: Weniger ist mehr!
